Schneider ist Leiter der Fachgruppe Biologie / DNA-Analytik der Kriminaltechnik des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA). Nach einem Studium der Molekularbiologie und anschließender Promotion am Institut für Molekularbiologie und Tumorforschung in Marburg wurde er im Jahr 1991 mit dem Aufbau der DNA-Abteilung des HLKA beauftragt. Seit dieser Zeit wurden unter seiner Leitung etwa 300 Tötungsdelikte allein durch den Einsatz des genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt. Ziel der Veranstaltung war es unter anderem, den Schülern den praktischen Nutzen der im Unterricht gelernten DNA-Eigenschaften zu vermitteln.

 Schneider erläuterte zunächst allgemeine Merkmale der DNA, etwa, dass sie sich vollständig in jeder Zelle befindet und eineinhalb Meter lang ist. Da jede einzelne Zelle das gesamte genetische Material enthalte, reiche schon eine einzige gefundene Körperzelle, um einen Täter eindeutig zu überführen. Schon kleinste am Tatort gefundene Partikel – etwa Kleidungsfasern, Haare, Hautschuppen und sogar Schweiß – könnten als Beweis dienen. Bei Schneiders Schilderungen der Ermittlungsarbeit kehrte bei manchem Besucher die Erinnerung ans Fernsehen zurück. Da war von Klebefolien die Rede, mit denen Leichen nach Körperpartikeln des Täters abgesucht werden. Aus diesen wird im Labor dann das genetische Material gewonnen und aufgeschlüsselt und der so erhaltene „genetische Fingerabdruck“ mit denen der Tatverdächtigen verglichen. Da sich der genetische Code eines Menschen zeitlebens nicht verändere, sei auf diese Weise auch die Aufklärung lange zurückliegender Fälle möglich.

Schneider berichtete auch von der bundesweiten „DNA-Analyse-Datenbank“, die etwa 400000 Personenmuster umfasst. Mit dieser werden an Tatorten gefundene DNA-Spuren abgeglichen, die Trefferquote liegt bei 22 Prozent. Damit sei Deutschland europaweit Spitzenreiter, sagte Schneider. Allerdings wies er auch auf Probleme bei der genetischen Spurensuche hin. So identifiziere die DNA-Analyse zwar zuverlässig den „Spurenleger“, dieser müsse aber nicht in jedem Fall der Täter gewesen sein. Ebenso könne der – wenn auch seltene – Fall eines eineiigen Zwillings nicht ausgeschlossen werden.

Der Kriminologe veranschaulichte seine theoretischen Ausführungen auch mit realen Fallbeispielen. So bezog er sich etwa auf den Fall Julia, bei dem letztlich eine 0,25 Quadratmillimeter große Blutspur auf einem 40 Quadratmeter großen Teppich den Fahnder zu Lösung des Falles halfen.