Kriminalbiologe Dr. Harald Schneider berichtet über den „genetischen Fingerabdruck“

Spannende Einblicke in die Kriminalistik erhielten jetzt Schülerinnen und Schüler der Wetzlarer Goetheschule. Anlass war der Besuch von Kriminalbiologe Dr. Harald Schneider. Schneider arbeitet seit 1991 beim Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden und half dort, die Abteilung DNA-Analytik aufzubauen, deren Leiter er ist.

Schwerpunkt des Vortrags, den Schneider den Schülerinnen und Schülern unter dem Titel „Dem Täter auf der Spur“ präsentierte, war der „genetische Fingerabdruck“, der wohl wichtigsten Sachbeweis in Straf- und Zivilverfahren. Durch ihn lassen sich sowohl aktuelle Straftaten als auch Morde, die bereits 20 Jahre zurückliegen, aufklären.

Schneider berichtete mit viel Enthusiasmus über seine Arbeit, die aus Spurensicherung, Labortätigkeit, Gerichtsterminen aber auch viel Aktenarbeit besteht. In seinem gleichermaßen fachlich fundierten wie spannenden Vortrag ging der studierte Molekularbiologe auf die theoretische Basis des Verfahrens ein, veranschaulichte diese aber immer auch durch Beispiele aus der Praxis. So erfuhren die Zuhörer, was es mit kodierenden und nicht-kodierenden Bereichen der DNA auf sich hat oder worum es sich bei „Short Tandem Repeats“ handelt.

Auch die Entwicklung seines Arbeitsbereiches schilderte der Kriminalbiologe. So erfuhren die Schülerinnen und Schüler, dass das Team, das anfangs nur aus drei Mitarbeitern bestand, stätig größer wurde, aber auch, wie sich die DNA-Analytik immer weiter verbesserte. So können heute sehr viel mehr Proben  und vor allem immer kleinere DNA-Spuren untersucht werden, so dass es immer unwahrscheinlicher wird, dass ein Täter keine verwertbaren Spuren an einem Tatort hinterlässt. 

Schneider erklärte allerdings auch, dass selbst wenn die DNA einer in der Datenbank gespeicherten Person an einem Tatort gefunden wird, dies nicht zwingend bedeutet, dass diese auch tatrelevant ist. Eine Spur könne auch durch Zufall an einem Tatort vorhanden sein. Daher müssten stets noch andere Beweise hinzugezogen werden, die einen Täter dann überführen können.

Als aktuelles Beispiel gab der DNA-Experte Einblicke in den Fall des ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der bundesweit Schlagzeilenmachte. So erfuhr Schneiders Publikum, dass bei den Ermittlungen übereinstimmende DNA-Profile des Täters und entsprechende Spuren an Lübckes Kleidung als Indiz zur Überführung des Täters beitrugen.

 

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